Hunderte von Hunden wie Tarot wurden
wegen freundlicher und großzügiger
Menschen wie Ihnen gerettet.

Hunderte von Hunden wie Chick wurden
wegen freundlicher und großzügiger
Menschen wie Ihnen gerettet.

Hunderte von Hunden wie Maria wurden
wegen freundlicher und großzügiger
Menschen wie Ihnen gerettet.

Hunderte von Hunden wie Buffy wurden
wegen freundlicher und großzügiger
Menschen wie Ihnen gerettet.

Hunderte von Hunden wie Bela wurden
wegen freundlicher und großzügiger
Menschen wie Ihnen gerettet.

Hunderte von Hunden wie Bar wurden
wegen freundlicher und großzügiger
Menschen wie Ihnen gerettet.

Slider

“Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.”
(Antoine de Saint-Exupéry)

ROLDA arbeitet in Rumänien daran, das Leben für die herrenlosen Tiere zu verändern: Sie vor Krankheiten, Hungerleid und häufig dem Tod zu bewahren – und ihnen die Chance zu geben auf medizinische Versorgung, Unterbringung und Rehabilitation für misshandelte, ängstliche Tiere. Erstrebenswert und hoffentlich irgendwann erreichbar wäre es, für jedes Tier in Not ein neues Zuhause zu finden. Das ROLDA Rettungsteam möchte Sie in Dankbarkeit daran erinnern, dass wir uns der Tiere in einer der ärmsten Regionen Rumäniens annehmen.

Eine lebenswerte Welt zu gestalten, ist für viele ein Herzenswunsch. Wenn Sie über die Regelung Ihres Nachlasses frühzeitig nachdenken, können Sie selbstbestimmt ein Stück Zukunft in Ihrem Sinne gestalten. Neben der Versorgung Ihrer Angehörigen kann Ihr letzter Wille auch Gutes bewirken und Bleibendes schaffen: Bedenken Sie mit Ihrem Nachlass eine gemeinnützige Organisation, deren Ziele Ihnen in Ihrem Leben wichtig sind, so ermöglichen Sie eine bessere Zukunft für kommende Generationen.
Diese Form der Unterstützung hat auch steuerliche Vorteile: Das vererbte Vermögen kommt ungeschmälert der Projektarbeit zugute.
Das gilt auch, wenn man selbst geerbt hat und innerhalb von 24 Monaten einen Teil der Erbschaft an eine gemeinnützige Organisation spendet. Dieser Teil ist erbschaftssteuerfrei und mindert so die eigene Steuerlast.

Save Romanian Strays – ROLDA Germany e.V. ist ein im
Vereinsregister eingetragener gemeinnütziger Verein

Der Verein ist wegen der Förderung des Tierschutzes gem. § 52 Abs. 2. Nr. 14 AO durch Bescheinigung des Finanzamtes Lübeck, StNr. 22/290/88129, vom 13.03.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Lübeck, StNr. 22/290/88129, vom 13.03.2020 nach § 60 AO gesondert festgestellt. Der Verein fördert gemäß Satzung den Tierschutz gem. § 52 Abs. 2. Nr. 14 AO

Es gibt zwei Wege, ROLDA im Testament zu berücksichtigen:
per Vermächtnis oder durch die Einsetzung als Erben.

Vermächtnis

ROLDA wird mit einem Teil des Nachlasses bedacht (z. B. bestimmte Geldsumme, Wertgegenstände, Wertpapiere). Die Organisation erwirbt damit einen Anspruch gegenüber dem Erben. Dieser ist verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.

Erbschaft

ROLDA wird als (Teil-) Erbin des Nachlasses eingesetzt. Als Rechtsnachfolgerin übernimmt sie damit alle Rechte und Pflichten des Erblassers.
Weitere Informationen finden sie unter www.testamentsregister.de. Die Registergebühren betragen 18 € für Einzeltestamente und 36 € für gemeinschaftliche Testamente.
Haben sie kein Testament verfasst, bestimmt das Gesetz, wer Ihr Vermögen einmal erbt. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in einer bestimmten Reihenfolge Familienangehörige (Blutsverwandte) als Erben. Es erben immer die nächsten Angehörigen. Ein Angehöriger einer höheren Ordnung (z.B. Kind) schließt Angehörige einer niedrigeren Ordnung (z.B. Eltern) aus. Neben den erbberechtigten Verwandten erhält immer auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen Teil des Erbes. Gibt es keine Angehörigen und keinen letzten Willen, erbt der Staat.

Die gesetzliche Erbfolge

Unabhängig von der testamentarischen Regelung haben folgende Personen einen Pflichtteilsanspruch in Geld gegenüber den Erben:
● Abkömmlinge (leibliche Kinder, Adoptivkinder oder Enkel)
● Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
● Eltern des Erblassers, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Nicht pflichtteilsberechtigt sind Stiefkinder und Stiefeltern, Geschwister sowie entfernte Verwandte, wie beispielsweise Großeltern, Onkel, Tante, Neffen und Nichten.
Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Pflichtteilsberechtigte Personen werden vom Nachlassgericht über Ihren Anspruch informiert. Sie können daraufhin eine detaillierte Aufstellung des Nachlassvermögens von den Erben verlangen.

Das Vererben von Immobilien

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, sollten Sie auf jeden Fall ein Testament errichten. So können Sie für den Ehepartner den Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht sichern, wenn dieser nicht Ihr Alleinerbe werden soll.
Sie können auch die Aufteilung unter Ihren Kindern bestimmen. Wenn Sie sich für ein notarielles Testament entscheiden, erleichtert dies nach Ihrem Tod die Umschreibung der Immobilien im Grundbuch.
Auch einer gemeinnützigen Organisation wie ROLDA können Sie Ihre Immobilie hinterlassen.

Der Erbvertrag

Im Testament ordnen Sie Ihren Nachlass allein. Mit einem Erbvertrag hingegen schließen Sie mit einer zweiten oder mehreren Personen einen Vertrag. Der Erbvertrag eignet sich, nichteheliche Lebenspartner abzusichern, um eine Unternehmensnachfolge zu regeln oder um an das Erbe Bedingungen zu knüpfen (z. B. Pflegeleistungen zu Lebzeiten). Er muss in jedem Fall notariell beglaubigt werden.
Ein Erbvertrag kann im Regelfall nicht einseitig widerrufen oder geändert werden. Erblasser und Erbe sind an ihn gebunden, sofern er nicht gemeinsam aufgehoben wird oder vertragliche bzw. gesetzliche Rücktrittsgründe vorliegen.

Die Lebensversicherung

Auch Lebensversicherungen können ein Weg sein, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen.
Denken Sie daran einen Bezugsberechtigten einzutragen, dem das Auszahlungskapital zufällt, wenn Sie die Fälligkeit nicht erleben sollten. Ansonsten fällt das Kapital in den Nachlass und kommt nicht den Menschen zugute, denen Sie es zugedacht haben. Der Bezugsberechtigte kann direkt über das Auszahlungskapital verfügen, muss es aber eventuell – nach Abzug der steuerlichen Freibeträge – versteuern. ROLDA mit Sitz in Lübeck kann ebenfalls Bezugsberechtigter sein.
Den Bezugsberechtigten Ihrer Lebensversicherung können Sie zu Lebzeiten durch einen einfachen Brief an Ihre Versicherungsgesellschaft ändern. Eine Verfügung in Ihrem Testament ist dafür wirkungslos.

Die Erbschaftsteuer

Jede Erbschaft ist steuerrechtlich „ein Erwerb von Todes wegen“ und unterliegt der Erbschaftsteuer.
Oft heißt das: Das Finanzamt erbt mit. Die Höhe der Steuer, die Ihre Erben zu zahlen haben, hängt von der Höhe der Erbschaft oder des Vermächtnisses und dem Verwandtschaftsgrad.
Je näher der Erbe oder der Vermächtnisnehmer mit dem Erblasser verwandt ist, desto größer sind die Freibeträge, die Sie beim Finanzamt geltend machen können.
Alles, was über diesen Freibeträgen liegt, muss versteuert werden. Wenn Sie Ihren Erben Erbschaftsteuer ersparen möchten, sollten Sie frühzeitig Ihren Nachlass regeln und einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Steuerberater konsultieren.

Testimonials

Join ROLDA Legacy Challenge Now: Up to 5000 US$ will be released in your name by
a group of generous Swiss board advisors to immediately help suffering animals!

How Gifts in Wills make a difference

ROLDA has helped over 20,000 animals to date and we have almost 700 dogs within our shelters though less than 10% of the income necessary for our vital work is due to legacy gifts. Increasing this procent is an act of kindness that every supporter can do. Your generosity means also that we can be here for dogs like Maia.

Maia holds the unwanted record of longest time in intensive care, beginning in December 2018, when she suffered horrendous injuries to both front legs, putting her at very real risk of double amputation or being put to sleep if our vet had decided it would be cruel to prolong her life. Her recovery continues to this day, though we hope January 2020 is the final month she must remain in intensive care in an expensive, private clinic where she has received life- and limb-saving surgery.

Dozens of hours of spread across three surgeries, four months in intensive care and over a year hospitalised and undergoing rehabilitation. ROLDA never gives up on an animal where there exists a chance of acceptable quality of life. It is with your help that ROLDA can continue to offer the care so many dogs and other animals urgently require and deserve. Please consider making a gift to ROLDA in your will and be forever remembered in the happy faces you helped us save.

Die EU-Erbrechtsverordnung

Wenn Sie im EU-Ausland leben (in der Regel mehr als sechs Monate), sollten Sie daher in Ihrem Testament verfügen, dass der Nachlass gemäß der deutschen Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht vererbt wird, da die Erbschaftsteuer in Deutschland geringer ist als in vielen anderen EU-Staaten.
Seit 2015 gilt innerhalb der EU (außer in Dänemark, Großbritannien und Irland) das Recht des Landes, in welchem der Erblasser seinen letzten sogenannten „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Die Staatsangehörigkeit spielt dann keine Rolle mehr, außer es wird im Testament ausdrücklich das deutsche Recht gewählt.

Das handschriftliche Testament

Mit diesen wenigen Formvorschriften möchte der Gesetzgeber Sie davor schützen, dass Ihr Testament gefälscht wird. Haben Sie bereits ein Testament verfasst, sollten Sie folgende Formulierung voranstellen: „Alle bisherigen letztwilligen Verfügungen hebe ich hiermit auf.“ Achten Sie darauf, dass der gesamte Text eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss.
Das eigenhändig handschriftlich geschriebene Testament ist die einfachste Form, ein Testament zu verfassen. Sie schreiben mit der Hand auf ein Blatt Papier: (1) Ihre persönlichen Angaben wie Vor-, Zunamen und Adresse, (2) als Überschrift „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“, (3) Ihre Erben und die ihnen jeweils zugedachten Vermächtnisse, (4) Ort und Datum und unter alle Angaben (5) Ihre Unterschrift mit Vor- und Zunamen.

Think about it TODAY

Contact us at legacy@rolda.org to receive the informative brochure or the additional help you need to make your choice.
Our representatives are happy and honored to get in touch with you.
A bequest to ROLDA, Inc is a REAL gesture towards a SAFE tomorrow for animals in Romania!

Gesetzliche Erbfolge

Haben sie kein Testament verfasst, bestimmt das Gesetz, wer Ihr Vermögen einmal erbt. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in einer bestimmten Reihenfolge Familienangehörige (Blutsverwandte) als Erben. Es erben immer die nächsten Angehörigen.

Ein Angehöriger einer höheren Ordnung (z.B. Kind) schließt Angehörige einer niedrigeren Ordnung (z.B. Eltern) aus. Neben den erbberechtigten Verwandten erhält immer auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen Teil des Erbes. Gibt es keine Angehörigen und keinen letzten Willen, erbt der Staat.

Unabhängig von der testamentarischen Regelung haben folgende Personen einen Pflichtteilsanspruch in Geld gegenüber den Erben:
● Abkömmlinge (leibliche Kinder, Adoptivkinder oder Enkel)
● Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
● Eltern des Erblassers, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind Nicht pflichtteilsberechtigt sind Stiefkinder und Stiefeltern, Geschwister sowie entfernte Verwandte, wie beispielsweise Großeltern, Onkel, Tante, Neffen und Nichten.
Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Pflichtteilsberechtigte Personen werden vom Nachlassgericht über Ihren Anspruch informiert. Sie können daraufhin eine detaillierte Aufstellung des Nachlassvermögens von den Erben verlangen.

Die Verwahrungsgebühr für ein eigenhändig erstelltes Testament betragen 75 €. Dazu kommen noch 18 € für dessen Eintragung in das Zentrale Testamentsregister. Beide Kosten erstattet ROLDA, sofern er im Testament bedacht wird. Bitte lassen Sie uns dazu eine Kopie Ihres Testamentes und Ihre Kostenerstattung zukommen. Die Gebührenrechnung des Gerichtes bitte belegen.
Ein handschriftliches Testament können Sie überall verwahren. Wichtig ist jedoch, dass es nach Ihrem Ableben sofort gefunden wird. Sorgen Sie dafür, dass eine Person Ihres Vertrauens weiß, wo es zu finden ist. Verwahren Sie Ihr Testament auf keinen Fall in einem Safe oder Bankschließfach. Diese Orte sind nach Ihrem Tod erst nach teils geraumer Zeit zugänglich, da hierzu alle Formalitäten erfüllt sein müssen. Das Testament muss nach Ihrem Tod dem Nachlassgericht übergeben werden, wo es offiziell eröffnet wird. Das Nachlassgericht benachrichtigt dann alle in Ihrem Testament genannten Erben und Vermächtnisnehmer sowie die nächsten gesetzlichen Verwandten.
Die sichere Lösung ist jedoch, Ihren letzten Willen in die Verwahrung des Nachlassgerichts zu geben. So stellen Sie sicher, dass Ihr Testament auf jeden Fall eröffnet wird.
Seit dem 1.1.2012 kann man notarielle wie handschriftliche Testamente außerdem im „Zentralen Testamentsregister für Deutschland“ bei der Notariatskammer in Berlin registrieren lassen: Zentrales Testamentsregister 10874 Berlin 0800 35 50 700 info@testamentsregister.de

Im Erbfall kann nach Abzug der Freibeträge Erbschaftssteuer anfallen. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten für die Erben verschiedene Steuerklassen, nach denen sich die Freibeträge und Steuersätze richten.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil und Geschwister 20.000 €.

Wollen sie ganz sicher gehen, dass Ihr Testament schnell gefunden wird und nicht verloren geht, hinterlegen Sie es beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes. Für die Hinterlegung beim Amtsgericht fallen einmalig und einheitlich 75 € an. Auf diesem Weg wird es automatisch im Zentralen Testamentsregister (ZTR) registriert. Damit haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Erben und Vermächtnisnehmer vom Nachlassgericht über Ihren letzten Willen in Kenntnis gesetzt werden.
Weitere Informationen finden sie unter www.testamentsregister.de. Die Registergebühren betragen 18 € für Einzeltestamente und 36 € für gemeinschaftliche Testamente. Die Registrierung Ihres handschriftlichen Testamentes können Sie durch eine notarielle Beurkundung oder durch die Hinterlegung beim Amtsgericht veranlassen.
Verwahren Sie Ihr Testament nicht in einem Bankschließfach oder einem ähnlichen Versteck und informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens über den Hinterlegungsort.

Ehepaar und Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft können auch nur ein gemeinschaftliches Testament für den ersten Erbfall errichten. Für diese Art des letzten Willens gelten die gleichen Formvorschriften für das handschriftliche oder das notarielle Testament. Im gemeinschaftlichen Testament ist es jedoch wichtig, dass der überlebende Ehegatte selbst ein neues Testament erstellen muss. Unterlässt er dies, so fällt der gesamte.
Nachlass beider Ehegatten dann den gesetzlichen Erben des überlebenden Ehegatten zu. Der überlebende Ehegatte könnte somit beispielsweise im zweiten Testament eine gemeinnützige Organisation als Erbe einsetzen, weil er möglicherweise keine weiteren Angehörigen hat. Der gesamte Text muss von einem der Ehepartner mit der Hand geschrieben sein. Der andere Ehepartner muss nur den Zusatz eigenhändig ergänzen. Das Dokument muss von beiden unterschrieben sein.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können Sie beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren lassen: www.vorsorgeregister.de
Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Mehr als 3 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.
Sie können eine Vollmacht über das Internet bereits ab 13 € registrieren lassen.

Teilen Sie uns ihr Vorhaben mit

Wir haben Verständnis dafür, dass es Ihre Privatangelegenheit ist, wie Sie Ihr Vermögen verteilen.
Wie auch immer dies aussehen mag, wenn Sie wünschen, haben Sie durch diese Form die Möglichkeit, uns Ihre Intention mitzuteilen, eine Erbschaft für die am meisten vernachlässigten, heimatlosen Tiere Europas, einzurichten.
Über die Informationen, die Sie in diesem Formular zur Verfügung stellen, haben lediglich wir Kenntnis und sie stellen in keinster Weise eine bindende Vereinbarung von Ihrer Seite dar. Sie informieren uns über ihr gegenwärtiges Vorhaben und erlauben uns darauf bezogen zu antworten. Bitte seien Sie versichert, dass Ihre Anfrage mit der höchsten Vertraulichkeit behandelt wird.

Mehr wissen: rechtliche informationen

Damit der letzte Wille im gewünschten Sinne erfüllt wird, sollten bei der Erstellung eines Testaments rechtliche Rahmenbedingungen und Formvorschriften beachtet werden. Hier finden Sie hilfreiche Informationen dazu.
Save Romanian Strays – ROLDA Germany e.V.
Ostpreußenring 51
23569 Lübeck
Vorsitzende: Sabine Grahn
E-Mail: info@rolda-deutschland.org
www.rolda-deutschland.org